Unterhaltsbetrug
Zwei Fälle aus unserer Praxis zeigen, wie Unterhaltspflichtige ihre wahren Einkommens- und Lebensverhältnisse verschleiern — und wie sich das beweisen lässt.
Der Vater, der sein Einkommen verschwieg
Ein Kindsvater behauptete nach der Trennung, nur noch die Hälfte seines früheren Gehalts zu verdienen, und zahlte trotz gerichtlich festgesetzter Unterhaltspflicht keinen Cent. Unsere Ermittler stellten fest, dass er seine Wohnung heimlich an Mieter untervermietet hatte und zudem schwarz für die neue, wohlhabende Partnerin arbeitete — während er eidesstattlich versicherte, sich den Unterhalt nicht leisten zu können.
Mit diesen Beweisen erhielt unsere Mandantin ihr Geld; die Detektivkosten musste der Unterhaltsbetrüger zusätzlich tragen.
Der nacheheliche Unterhalt, der endete
In einem zweiten Fall wollte ein Mandant nachweisen, dass seine geschiedene Frau in Frankfurt bereits in einer verfestigten, eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebte — was seine nacheheliche Unterhaltspflicht entfallen ließe. Unsere Detektive observierten zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten und dokumentierten das gemeinsame Wohnen des Paares.
Mit diesen Belegen konnte der Anwalt des Mandanten die Unterhaltszahlung — „eine nicht unerhebliche Summe" — gerichtlich beenden; auch hier trug am Ende die Ex-Frau die Detektivkosten.
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