Üble Nachrede — Bad Kreuznach
Ein Bad Kreuznacher Tierschützer wird wegen übler Nachrede angezeigt — die Detektei AS hilft ihm, den Wahrheitsgehalt seiner Vorwürfe gegen einen Hundezüchter zu beweisen.
Üble Nachrede gilt in Deutschland als Delikt gegen die Ehre und kann strafrechtlich verfolgt werden — verurteilt werden kann der Beklagte dabei zunächst unabhängig davon, ob seine Aussagen der Wahrheit entsprachen. Eine Ausnahmeregelung erlaubt es ihm jedoch, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn er beweisen kann, dass das Gesagte wahr war.
Der Vorwurf: Tierquälerei bei der Hundezucht des Nachbarn
Genau vor diesem Problem stand Ruben L., als er sich an die Detektei AS für Bad Kreuznach wandte. Ihm war eine Anzeige wegen übler Nachrede von seinem Nachbarn Jan U. ins Haus geflattert. Ruben L. hatte behauptet, dass dieser seine Hundezucht unter nicht akzeptablen Bedingungen betreibe, und war in seinen Vorwürfen so weit gegangen, von Tierquälerei und Verwahrlosung zu sprechen. Als aktiver Tierschützer beließ er es nicht dabei, seinen Nachbarn direkt zu konfrontieren, sondern hielt aktiv Interessenten davon ab, einen Welpen bei Jan U. zu kaufen.
Da dieser ihn daraufhin nicht mehr auf sein Grundstück ließ und ihn misstrauisch beobachtete, bat Ruben L. die Detektei AS um Hilfe: Sie sollte den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen mit belastbaren Beweisen untermauern, um die Anzeige zu entkräften.
Recherche und ein getarnter Besuch beim Züchter
Unsere Detektive im Innendienst recherchierten zunächst alle verfügbaren Informationen zu Jan U. und seiner Hundezucht. Dabei stellten sie schnell fest, dass aktuell Welpen zweier verschiedener Hunderassen zum Verkauf standen — ein erster Hinweis darauf, dass es sich weniger um eine seriöse Zucht als um reine Vermehrung zum schnellen Geld handeln könnte.
Um mehr herauszufinden, gaben sich eine Detektivin und ein Detektiv als interessiertes Paar aus und vereinbarten telefonisch, angeblich wegen eines inserierten Labrador-Retriever-Welpen, einen Besichtigungstermin für den Folgetag. An der ihnen bereits bekannten Adresse fiel ihnen sofort die hohe Mauer auf, die das Grundstück vor Blicken abschirmte — dahinter war Hundebellen zu hören. Beim Öffnen der Tür schlug ihnen bereits ein beißender Geruch entgegen.
Beweisfotos bestätigen den Verdacht
Jan U. führte die beiden direkt ins Haus. Im hinteren Gartenbereich waren mehrere Verschläge und zwei kleine Zwinger zu sehen, der Geruch blieb auch dort fast unerträglich. Im Wohnzimmer warteten bereits drei Welpen. Während die Detektive sich mit den Tieren beschäftigten, fragten sie nach der Mutterhündin — die wollte Jan U. ihnen jedoch nicht zeigen, sie sei zu nervös und würde ihre Welpen bei Besuch verteidigen.
Unter dem Vorwand, die Toilette aufsuchen zu wollen, verließ einer der Detektive kurz das Haus, um in den Hundeverschlägen Fotos zu machen. Dort stieß er auf eine bis auf die Knochen abgemagerte Labrador-Hündin, die sich in die hinterste, dunkle Ecke ihres Verschlages drückte. Er hielt auch sie fotografisch fest und kehrte zurück ins Haus. Mit den nötigen Beweisen verabschiedeten sich beide kurz darauf mit dem Versprechen, sich wegen eines Welpen bald wieder zu melden.
Die Fotos gaben Ruben L. die Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen nachzuweisen — und bildeten zugleich die Grundlage für eine eigene Anzeige wegen Tierquälerei gegen Jan U.
Sie brauchen Gewissheit? Sprechen Sie mit uns.
Vertraulich, unverbindlich und gebührenfrei. Wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist — und was es kostet.